Wie Anfang März 2021 in der Presse zu lesen war, beabsichtigt die Stadt Nittenau, den vor ihr formulierten Dienstvertrag mit der Schlosswald GmbH zum Betrieb des Naturfriedhofs einseitig zu kündigen. Grundlage ist eine Kritik von Seiten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) bezüglich der Kalkulation und einer fehlenden Ausschreibung.
Inzwischen hat die Stadt Nittenau das Prüfungsergebnis des BKPV dahingehend genutzt, den mit der Schlosswald GmbH geschlossenen Vertrag außerordentlich zu kündigen, um den Betrieb des Naturfriedhofs anschließend neu auszuschreiben. „Unruhe um Naturfriedhof: Stadt Nittenau will Vertrag einseitig kündigen“ weiterlesen