Am 07.11.2014 erschien im Regental-Anzeiger ein umfangreiches Interview mit Jürgen Kölbl. Dort beantwortet er ausführlich verschiedene Fragen zum Zukunftsprojekt Naturfriedhof Schlosswald im Regental.
Nachfolgend eine Abschrift des Interviews zum Zukunftsprojekt Naturfriedhof Schlosswald im Regental:
Bei einem Spaziergang durch den herbstlich geschmückten Wald beantwortete Initiator Herr Jürgen Kölbl aus Regensburg, in der Seelenwoche nach Allerheiligen, an Ihn gerichtete Fragen zum aktuellen Thema „Naturfriedhof“:
Wie weit ist die Planung für den Naturfriedhof?
Kölbl: Derzeit werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der betroffenen Bürger gewürdigt. Von den zuständigen 47 Fachstellen besteht nur bei einer Stelle eine widersprüchliche Auffassung. Alle anderen Fachstellen können der Errichtung des Naturfriedhofes zustimmen. Bundesweit befürwortet der Bund Naturschutz grundsätzlich die Errichtung von Naturfriedhöfen im Wald und weist auf die Einzelfallprüfung hin. Wir würdigten die Bedenken der Kreisgruppe Schwandorf ausführlich . Die Berufsgruppe der Steinmetze legte ebenfalls Widerspruch ein. Aus der Bürgerschaft haben 4 Anwohner Einwände geäußert.
Welche Einwände wurden konkret von den Bürgern geäußert?
Kölbl: Die genannten Bürger sahen ihre persönlichen Belange im Vordergrund. So befürchten sie Brandgefahr, Lärmbelästigung, Verunreinigung und Wertminderung ihrer Grundstücke. Um diese Gefahren zu vermeiden, wird in der Friedhofssatzung für den Naturfriedhof z.B. das Abstellen von Kerzen, die Lärmerzeugung und das Ablegen von Grabschmuck im Wald verboten.
Die Einhaltung der Satzung soll dann von uns streng kontrolliert und gegebenenfalls die Inhaber der Grabnutzungsrechte oder deren Angehörige schriftlich darauf hingewiesen werden. Aus Erfahrung von bereits bestehenden Naturfriedhöfen findet die Urnenbeisetzung am Baum in der Regel im kleinen Familien- und Freundeskreis statt. Das Öffnen und Schließen der Urnengräber wird per Hand ausgeführt, d.h. es kann kein kein Lärm durch den Einsatz von Maschinen entstehen. Zudem soll die Zufahrt zum Naturfriedhof 1 Kilometer außerorts westlich von Stefling von der Staatsstraße abzweigend ausgeschildert werden.Wem gehört der Naturfriedhof?
Kölbl: Friedhofsträger des Naturfriedhofs ist die Stadt Nittenau. Der Waldbesitzer hat der Stadt das Grundstück im Grundbuch für 99 Jahre überlassen.
Entstehen der Stadt als Friedhofsträger hierfür Kosten?
Kölbl: Der Stadt Nittenau entstehen für die Errichtung und den laufenden Betrieb des Naturfriedhofs keine Kosten. Im Gegenteil, die Stadt Nittenau erwirtschaftet mit dem Naturfriedhof Einnahmen.
Welche Aufgaben übernimmt Ihr Team?
Kölbl: Wir handeln nach Weisung der Stadt Nittenau bei der Errichtung und Verwaltung des Naturfriedhofs. Die Stadt Nittenau überwacht uns. Alle erforderlichen Investitionen und Maßnahmen für die Bewirtschaftung des Naturfriedhofs werden von uns fachgerecht und zukunftssicher durchgeführt, so sollen z.B. ein digitales Baumkataster für die Verkehrssicherung und ein modernes Friedhofsverwaltungsprogramm verwendet werden.
Wer kann sich im Naturfriedhof beisetzen lassen?
Kölbl: Jeder, der vorab die Feuerbestattung gewählt hat, kann seine Asche in einer biologisch abbaubaren Urne im Naturfriedhof beisetzen lassen. Christliche Beisetzungen mit geistlichem Beistand sind ausdrücklich erwünscht und die Kirchen sind eingeladen, die Beisetzungen aktiv und liturgisch zu gestalten.
Wo findet die Trauerfeier für die Hinterbliebenen statt?
Kölbl: Gewöhnlich findet die Trauerfeier nach der Feuerbestattung im Krematorium statt. Die Verabschiedung vom Verstorbenen und Beisetzung der Urne ist an einem andern Tag am Naturfriedhof. Am höchsten Punkt des Naturfriedhofs, mit einer wunderbaren Aussicht über die Landschaft, liegt der Verabschiedungs- und Trauerplatz mit einem großen, weithin sichtbaren Holzkreuz. Hier nimmt man im Familienkreis vom Verstorbenen Abschied. Die Beisetzung der Urne erfolgt anschließend im engsten Kreis am Baum.
Wer übernimmt die Grabpflege?
Kölbl: Unser oberstes Credo lautet „Wald bleibt Wald“. Deshalb übernimmt die Natur die Grabpflege und für den Erhalt und Schutz der Grabstelle sorgt unser gesamtes Team.
Wie kann man sich eine Grabstelle aussuchen?
Kölbl: Die Menschen können sich bereits zu Lebzeiten oder die Hinterbliebenen vor Ort im Naturfriedhof die Grabstelle aussuchen und erhalten von der Stadt Nittenau hierüber eine Nutzungsurkunde. Zur Auswahl stehen verschiedene Baumarten von jung bis alt. Jede Grabstelle hat eine eindeutige Nummer und deren Position ist GPS genau festgehalten, damit die Urne jederzeit auffindbar ist.
Haben sich schon Interessenten bei Ihnen gemeldet?
Kölbl: Viele Bürger aus der Region haben sich bereits telefonisch bei der Stadt Nittenau, beim Bestattungsinstitut Lang und bei uns gemeldet und wollten wissen, ob sie sich bereits einen Baum aussuchen könnten. Das geht natürlich erst, wenn der Naturfriedhof genehmigt ist.
Wieviele vergleichbare Naturfriedhöfe gibt es bereits?
Kölbl: Mittlerweile über 400 in ganz Deutschland. In Unterfranken entstand 2007 der erste Naturfriedhof in Bayern. Aufgrund des aufwendigen Genehmigungsverfahrens wurden in Bayern seither 7 vergleichbare Naturfriedhöfe unter kommunaler Trägerschaft und beauftragter Bewirtschaftung eröffnet.
Wie wird sich der Naturfriedhof der Stadt Nittenau entwickeln?
Kölbl: Besonders in Bayern genehmigt man die Naturfriedhöfe mit großer Sorgfalt, d.h. man gewährleistet dadurch bedarfsgerechte Neueröffnungen. Die Freigabe der einzelnen Beisetzungsflächen berücksichtigt einerseits die Nachfrage aus der Bevölkerung und den Erhalt des natürlichen Waldes. Dadurch soll für die Stadt Nittenau eine nachhaltige Bewirtschaftung ihres Naturfriedhofes auf sehr lange Zeit gesichert werden.
Werden Sie sich auch im Naturfriedhof beisetzten lassen?
Kölbl: Mein Vater wollte sich unter einem Baum beisetzten lassen. Seine Urne liegt noch in unserem Familiengrab. Ich werde meinen Vater in den Naturfriedhof umbetten lassen wo sich dann auch für die Zukunft unser Familiengrab befinden wird.
Das Interview erschien hier:
Regental-Anzeiger, 07.11.2014, Nr. 20-2014